Anerkennung eines ausländischen Abschlusses in Sozialarbeit
Oved/et Sotzially
עובד/ת סוציאלי/ת
Wenn du mit einem ausländischen Hochschulabschluss als Sozialarbeiterin in Israel arbeiten möchtest, musst du im Pinkas HaOvdim HaSotzialim – פנקס העובדים הסוציאליים – dem israelischen Sozialarbeiterregister des Misrad HaRevacha – משרד הרווחה – Ministeriums für Wohlfahrt und Soziales eingetragen werden. Dafür wird geprüft, ob dein ausländischer Abschluss und deine Praxiserfahrung den israelischen Standards entsprechen. Erst nach erfolgreicher Eintragung darfst du in Israel als Sozialarbeiterin arbeiten.
Zulassungsvoraussetzungen
Du kannst dich bewerben, wenn du an einer anerkannten Hochschule im Ausland Sozialarbeit studiert hast und dein Abschluss alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Dein Abschluss muss einem israelischen B.A. oder M.A. in Sozialarbeit gleichwertig sein.
Gebühren
- Du kannst die Gebühr online oder bei der Bank HaDoar – בנק הדואר (Postbank) bezahlen. Bei Zahlung in der Bank HaDoar gib bitte folgende Daten an: Konto-Nr. 32170, Filiale 1, Zahlungsempfänger: Pinkas für Ovdim HaSotzialim.
- Der Shovar Tashlum – שובר תשלום (Zahlungsgutschein) hat zwei Abschnitte. Trage auf beiden unbedingt deinen Vor- und Nachnamen sowie deine Teudat-Zehut-Nummer ein.
Registrierungsformulare
Du musst die folgenden Formulare herunterladen und ausfüllen:
- Registrierung im Sozialarbeiterregister – טופס בקשה לרישום בפנקס העובדים הסוציאליים
- Einverständniserklärung für Führungszeugnisabfrage – הצהרה חתומה על הסכמה לקבלת מידע מן המרשם הפלילי – Bitte fülle dieses Formular aus und unterschreibe es. Du musst kein Führungszeugnis selbst bei der Polizei beantragen.
- Formulare zu berufspraktischen Erfahrungen – טופסי הכשרה מקצועית
Bitte fülle dieses Formular für jede praktische Ausbildung separat aus.
Erforderliche Unterlagen für die Einreichung
Alle ausländischen Dokumente müssen ins Hebräische übersetzt werden (außer sie liegen auf Englisch vor). Alle Übersetzungen oder beglaubigten Kopien – נאמן למקור – Neeman LaMakor der Originaldokumente müssen vor der Einreichung von einem anerkannten israelischen Notar beglaubigt werden.
Du musst folgende Identitätsdokumente einreichen:
- Kopie deiner Teudat Zehut – תעודת זהות (israelischer Personalausweis) inklusive Anhang.
Wenn der Name auf dem Abschlusszeugnis nicht mit dem Namen in der Teudat Zehut übereinstimmt, musst du einen offiziellen Namensänderungsnachweis vom Misrad HaPnim – משרד הפנים – Innenministerium vorlegen. - Wenn du keine Teudat Zehut hast: Kopie deines ausländischen Reisepasses mit gültigem Visum
- Kopie deiner Teudat Oleh – תעודת עולה (Einwanderungsbescheinigung)
Weitere Unterlagen: Zahlungsnachweis, falls du in der Bank HaDoar gezahlt hast
Akademische Nachweise:
- Offizielles akademisches Diplom
- Offizielles akademisches Transcript mit allen Kursen, Noten und Credits/Stunden
- Detaillierte Kursbeschreibungen (Syllabi) aller belegten Sozialarbeitskurse, mit Angaben zu Stundenumfang, Inhalten und Literaturlisten
- Offizielles Schreiben der Hochschule mit Bestätigung:
- Dass das Studienprogramm staatlich anerkannt ist
- Wie lange das Studium dauert
- Dass der Abschluss ausschließlich in Sozialer Arbeit erworben wurde
Praktische Ausbildung – Nachweis der Praxiserfahrung:
- Offizielle Bestätigung deiner betreuten Praxisausbildung (Fieldwork/Praktikum) von deiner Universität oder deiner Praxiseinrichtung. Dieses Dokument muss folgende Angaben enthalten:
- Gesamtzahl der absolvierten Stunden
- Inhalte und Art der Praxisausbildung
- Art der Einsätze (z. B. Einzel-, Familien-, Gruppen-, Gemeinwesenarbeit)
- Name und Qualifikation der jeweiligen Fachaufsicht (Supervisor)
Persönliche Dokumente:
- Lebenslauf (CV)
- Wenn dein Abschluss länger als 7 Jahre zurückliegt und du keine Sozialarbeitslizenz aus deinem Herkunftsland besitzt, musst du einen persönlichen Motivationsbrief beilegen, in dem du erklärst, warum du dich als Sozialarbeiter in Israel registrieren lassen möchtest
- Wenn du an einer deutschen Hochschule studiert hast, musst du auch die „Staatlich Anerkannte“-Urkunde beilegen
- Wenn du innerhalb der letzten 15 Jahre mehr als 5 Jahre außerhalb Israels gelebt hast, musst du zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem entsprechenden Land beifügen
Optional empfohlene Unterlagen:
- Arbeitsbescheinigungen früherer Arbeitgeber mit Angaben zu Beginn, Ende und Beschäftigungsumfang (Vollzeit/Teilzeit)
- Empfehlungsschreiben früherer Arbeitgeber
Möglichkeiten zur Einreichung
Antrag vor der Aliyah
Wenn du noch keine Aliyah gemacht hast, kannst du die Unterlagen bereits vor der Einreise einreichen, um eine vorläufige Anerkennung deiner Ausbildung und Eignung zu erhalten. Diese gilt unter Vorbehalt und wird erst nach Vorlage deiner israelischen ID-Nummer und der Originaldokumente rechtskräftig.
- Reiche die Unterlagen per E-Mail an die Registrierungskoordinatorin Ronit Vaknin ein: RonitV@molsa.gov.il
- Du erhältst die vorläufige Anerkennung per E-Mail, nachdem deine Unterlagen vollständig und korrekt geprüft wurden
- Eine endgültige Registrierung im Pinkas HaOvdim HaSotzialim – פנקס העובדים הסוציאליים ist nur nach Vorlage und Prüfung der Originale möglich
- Wenn deine Unterlagen genehmigt werden und dein Führungszeugnis ohne Einträge ist, erhältst du kurz nach deiner Aliyah ein Registrierungszertifikat, vorausgesetzt, du erfüllst alle in den Gesetzen und Vorschriften festgelegten Bedingungen.
- Alle erforderlichen Unterlagen müssen in einer einzigen E-Mail mit separaten Anhängen eingereicht werden. Jeder Anhang sollte im Dateinamen den Namen des jeweiligen Dokuments enthalten.
- Betreffzeile der E-Mail: Vollständiger Name + Teudat-Zehut-Nummer + Hochschulname
Nach der Aliyah
Nach Aliyah kannst du die Unterlagen oder beglaubigten Kopien wie folgt einreichen:
- Per Post an:
רשמת העובדים הסוציאליים
משרד הרווחה והביטחון החברתי
רחוב ירמיהו 39 ת.ד.1260 מגדלי הבירה ירושלים 9446724 - Persönliche Abgabe:
Alle Unterlagen können in einem versiegelten Umschlag in die Abgabebox im 2. Stock beim Misrad HaRevacha an obiger Adresse zwischen 07:00–18:00 Uhr eingeworfen werden. - Persönlich mit Termin:
Wenn du deine Originale persönlich vorlegen oder Fragen zum Verfahren stellen möchtest, kontaktiere bitte:
Ronit Vaknin
Committee on Authorization of Social Workers
Ministry of Welfare and Social Affairs
39 Yirmiyahu Street, Jerusalem
Telefonnummer: 02-508-5233
RonitV@molsa.gov.il - Wichtiger Hinweis: Wenn du Unterlagen bei einer staatlichen Behörde einreichst, bring zusätzlich zu den notariell beglaubigten Dokumenten auch Kopien aller anderen einzureichenden Unterlagen mit. Originale dienen nur zur Vorlage, eingereicht werden die Kopien!
Rückerstattung durch das Misrad HaKlita
Das Misrad HaKlita (MHK) – משרד הקליטה – Integrationsministerium bietet Olim eine nachträgliche Erstattung von bis zu 4.000 NIS für Übersetzungen und/oder Notarisierungen ihrer Dokumente an. Wende dich für weitere Informationen an dein örtliches MHK-Büro oder an deinen MHK-Berater.
Wichtige Bedingungen:
- Das Verfahren kann erst nach der Aliyah gestartet werden
- Es werden nur Ausgaben bis zu 2 Jahre vor deiner Aliyah berücksichtigt
- Anspruch besteht nur für Olim unter dem Rentenalter
- Die Erstattung umfasst ausschließlich Dienstleistungen israelischer Notare oder Konsulate. Du musst Originalquittungen oder beglaubigte Kopien einreichen. Apostille-Kosten werden nicht erstattet.
Wichtige Überlegungen & Herausforderungen
- Gleichwertigkeit des Abschlusses: Die Anerkennung deines ausländischen Abschlusses kann streng sein. Vollständige Kursbeschreibungen und Nachweise deiner Praxiserfahrung sind entscheidend.
- Hebräischkenntnisse: Auch wenn sie nicht ausdrücklich eine Voraussetzung für die Registrierung sind, sind gute Hebräischkenntnisse absolut unerlässlich für die erfolgreiche Berufsausübung als Sozialarbeiterin in Israel, da der Beruf stark auf der Kommunikation mit Klientinnen und anderen Fachkräften in Hebräisch beruht.
- Bearbeitungsdauer: Das Verfahren kann langwierig sein, da ausländische Qualifikationen detailliert geprüft werden. Plane entsprechend genug Zeit ein.
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