Bituach-Leumi-Beiträge zur Krankenversicherung für Rentner

Geändert am Do, 2 Jul um 11:25 VORMITTAGS

Bituach-Leumi-Beiträge zur Krankenversicherung für Rentner

Für Rentner, die in Israel als Einwohner anerkannt sind, handelt es sich bei den Zahlungen an Bituach Leumi (ביטוח לאומי – National Insurance Institute) zur Finanzierung der Krankenversicherung über die Kupat Cholim (קופת חולים) nicht um eine pauschale „Rentnergebühr“. Die Höhe der Beiträge richtet sich vielmehr nach dem jeweiligen Status und den vorhandenen Einkünften. Rentner mit sehr geringen oder keinen Einkünften zahlen unter Umständen lediglich den Mindestbeitrag zur Krankenversicherung. Bei Personen, die eine israelische Altersrente beziehen, werden die Krankenversicherungsbeiträge häufig direkt von der Rente einbehalten.

 Überblick: Rentner, Bituach Leumi und Kupat Cholim 

In Israel wird die gesetzliche Krankenversicherung für Einwohner über verpflichtende Krankenversicherungsbeiträge finanziert, die an Bituach Leumi gezahlt werden.

Für die gesetzliche Grundversorgung der Kupat Cholim gibt es keine separate Mitgliedsgebühr, die direkt an die Krankenkasse gezahlt wird. Die erforderlichen Beiträge werden von Bituach Leumi eingezogen und anschließend an die Krankenkassen verteilt.

Englisches Informationsportal von Bituach Leumi

Relevante Bereiche:

 Grundregel für Rentner 

Wer muss zahlen?

  • Alle israelischen Einwohner ab 18 Jahren müssen gemäß dem National Health Insurance Law krankenversichert sein und Krankenversicherungsbeiträge über Bituach Leumi zahlen. Ausgenommen sind lediglich Frauen, die nach den gesetzlichen Kriterien als „Hausfrau“ (Housewife) eingestuft werden. Dies gilt nicht automatisch für jede verheiratete Frau ohne Erwerbstätigkeit.
  • Rentner sind nicht allein aufgrund ihres Ruhestands von der Beitragspflicht befreit. Solange sie als Einwohner Israels gelten und nicht als „Hausfrau“ eingestuft werden, müssen sie versichert sein und Beiträge zahlen.
  • Als Einwohner gilt in diesem Zusammenhang eine Person, deren Lebensmittelpunkt sich in Israel befindet und die von Bituach Leumi als Einwohner anerkannt wird. Touristen oder kurzfristige Besucher gelten nicht als Einwohner.

Keine separate Zahlung an die Kupah

  • Die Kupat Cholim erhebt keine eigene Grundgebühr für die gesetzliche Krankenversicherung. Die Krankenversicherungsbeiträge werden von Bituach Leumi eingezogen und gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die verschiedenen Krankenkassen verteilt.
  • Direkte Zahlungen an die Krankenkasse fallen in der Regel nur für Zusatzversicherungen an, beispielsweise Meuhedet Si oder Maccabi Sheli. Diese sind von der gesetzlichen Krankenversicherung getrennt.
 Wie berechnet Bituach Leumi die Krankenversicherungsbeiträge? 

Bituach Leumi berücksichtigt dabei vor allem zwei Faktoren:

Status

  • Arbeitnehmer (Angestellte)
  • Selbstständige
  • „Person ohne Beschäftigung“ (darunter fallen viele Rentner ohne aktuelle Erwerbstätigkeit)
  • Studenten und Jeschiwa-Studenten
  • Empfänger einer israelischen Altersrente oder anderer Leistungen von Bituach Leumi

Art und Höhe der Einkünfte

  • Erwerbseinkommen (Gehalt oder selbstständige Tätigkeit)
  • Sonstige Einkünfte (Renten, Mieteinnahmen, Kapitalerträge usw.)
  • Bezug israelischer Sozialleistungen (Altersrente, Invaliditätsrente, Hinterbliebenenrente usw.)

Die offiziellen Beitragssätze, Mindestbeiträge und Höchstgrenzen werden regelmäßig aktualisiert und auf der Seite „Health Insurance Rates“ von Bituach Leumi veröffentlicht. Prüfe deshalb immer die aktuellen Werte.

 Mindestbeitrag für Rentner ohne Einkommen 

Ein Rentner, der in Israel als Einwohner anerkannt ist, nicht arbeitet und über keinerlei anrechenbare Einkünfte verfügt, zahlt in der Regel lediglich den monatlichen Mindestbeitrag zur Krankenversicherung an Bituach Leumi. Verfügt die Person jedoch über Einkünfte, die von Bituach Leumi für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigt werden – beispielsweise eine ausländische Rente oder Mieteinnahmen –, fällt sie in der Regel nicht mehr in die Kategorie „ohne Einkommen“, sondern wird als „Person ohne Beschäftigung mit Einkommen“ eingestuft.

Beispiel: Israeli Resident, 62+, nicht berufstätig, keine Arbeitseinkünfte, keine Rente und keine sonstigen Einkünfte, nicht als „Hausfrau“ eingestuft.

Die Person wird von Bituach Leumi als „Person ohne Beschäftigung“ und gleichzeitig als „ohne Einkommen“ eingestuft.

Zahlung

  • Diese Person zahlt den von Bituach Leumi festgelegten Mindestbeitrag zur Krankenversicherung.
  • Der Betrag wird regelmäßig angepasst. In den offiziellen Beitragstabellen findest du üblicherweise einen Eintrag wie:
    „Person ohne Beschäftigung und ohne Einkommen – Mindestbeitrag zur Krankenversicherung: xxx NIS pro Monat.“
 Rentner mit Einkommen – einschließlich ausländischer Renten 

Kommen wir nun zu einem häufigen Fall: Ein Oleh lebt in Israel und bezieht ausschließlich eine ausländische Rente.

Wenn der Oleh noch keine israelische Altersrente erhält

Situation

  • Neuer oder zurückkehrender Oleh mit anerkanntem Wohnsitz in Israel
  • Im Ruhestand und nicht berufstätig
  • Einzige Einkommensquelle ist eine ausländische Rente (z. B. aus den USA, Großbritannien oder Deutschland)
  • Keine israelische Altersrente und keine andere Leistung von Bituach Leumi

Einstufung

Die Person wird von Bituach Leumi als „Person ohne Beschäftigung mit Einkommen“ eingestuft.

Eine ausländische Rente wird für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge als Einkommen berücksichtigt – unabhängig davon, aus welchem Land sie stammt.

Zahlung

  • Laut der aktuellen Beitragstabelle von Bituach Leumi zahlen Personen ohne Beschäftigung, die über Einkommen verfügen, einen festen Prozentsatz ihres anrechenbaren Einkommens bis zur gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze. In den vergangenen Jahren lag dieser Satz bei etwa 5,17 %, kann jedoch jederzeit angepasst werden. Informiere dich daher immer über die aktuell gültigen Beitragssätze.
  • Wenn deine einzige Einkommensquelle eine ausländische Rente ist und du noch keine israelische Altersrente beziehst, berechnet Bituach Leumi die Krankenversicherungsbeiträge in der Regel als „Person ohne Beschäftigung mit Einkommen“. Die Beiträge werden dabei prozentual auf Grundlage deiner ausländischen Rente berechnet – bis zur gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze.
 Wenn der Oleh bereits eine israelische Altersrente bezieht 

Situation

  • Der Oleh bezieht nun eine Kitzvat Zikna (קצבת זקנה – Altersrente) von Bituach Leumi.
  • Zusätzlich können eine ausländische Rente oder andere Einkünfte vorhanden sein.

Für diese Personengruppe gelten bei Bituach Leumi besondere Regelungen:

Empfänger einer israelischen Altersrente zahlen ihre Krankenversicherungsbeiträge in der Regel über einen festen monatlichen Abzug direkt von ihrer israelischen Altersrente. Die Höhe des Abzugs richtet sich unter anderem nach der Familiensituation (z. B. alleinstehend, verheiratet oder mit Anspruch auf Einkommenszuschlag). In den meisten Fällen müssen Bezieher einer israelischen Altersrente keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge auf weitere Einkünfte – einschließlich einer ausländischen Rente – entrichten.

 Zusammenfassung 

Sobald du eine israelische Altersrente von Bituach Leumi erhältst, werden die Krankenversicherungsbeiträge normalerweise automatisch von dieser Rente abgezogen. In den meisten Fällen fallen dann keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge auf andere Einkommensquellen – einschließlich ausländischer Renten – an.

Die aktuellen Beitragssätze und Mindestbeträge solltest du immer auf der offiziellen Seite „Health Insurance Rates“ von Bituach Leumi überprüfen.

Dieser Leitfaden dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Er ersetzt weder offizielle Informationen von Bituach Leumi noch eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater, Sozialberater oder andere Fachleute.


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