Zuschüsse für frühkindliche Betreuungseinrichtungen
Sibsud LeMaon VeMishpachton סבסוד למעון ומשפחתוןUnterstützung für Eltern von Babys und Kleinkindern
Du kannst finanzielle Unterstützung (auch „Darga“ – דרגה – Stufe der Förderung genannt) erhalten, wenn dein Kind unter drei Jahre alt ist (also noch nicht unter das Gesetz zur Schulpflicht fällt) und eine Einrichtung wie ein Maon (מעון) oder Mishpachton (משפחתון) besucht.
Arten der Unterstützung
Unterstützung für berufstätige Eltern – Du giltst als berufstätig, wenn du angestellt oder selbstständig bist und mindestens drei Kinder in einem Maon oder Mishpachton betreut werden.
In allen Kategorien hängt die Höhe der Zuschüsse vom tatsächlichen Einkommen ab. Für mehr Informationen, siehe den entsprechenden Eintrag bei Kol Zchut (auf Hebräisch).
Wichtig: Wenn nicht anders angegeben, sind alle Einträge bei Kol Zchut auf Hebräisch!
Unterstützung für studierende Eltern – Mindestens ein Elternteil muss in einem vom Staat anerkannten Studienprogramm eingeschrieben sein (z. B. Universität, Hochschule, Ulpan usw.). Weitere Infos findest du im Kol Zchut Eintrag.
Unterstützung für Alleinerziehende – Die Anspruchsberechtigung wird anhand deines Familieneinkommens geprüft. Mehr dazu im Kol Zchut Eintrag.
Unterstützung für Eltern im Sherut Leumi Ezrachi – שירות לאומי אזרחי – Nationaler Zivildienst – Die Anspruchsberechtigung richtet sich nach dem Familieneinkommen. Mindestens ein Elternteil muss freiwillig im Sherut Leumi Ezrachi tätig sein. Der andere Elternteil muss zu einer der folgenden Gruppen gehören: berufstätige Eltern, studierende Eltern, Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld, Soldaten im Wehrdienst, Personen mit Anspruch auf Einkommenssicherung oder Personen, die Invaliditätsleistungen erhalten. Weitere Informationen findest du im Kol Zchut Eintrag.
Unterstützung für Eltern im Sherut Chova – שרות חובה – Wehrpflicht – Die Anspruchsberechtigung richtet sich nach dem Familieneinkommen. Mindestens ein Elternteil muss im aktiven Dienst der IDF sein. Der andere Elternteil muss zu einer der folgenden Gruppen gehören: berufstätige Eltern, studierende Eltern, Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld, Freiwillige im nationalen Zivildienst, Personen mit Anspruch auf Einkommenssicherung oder Personen, die Invaliditätsleistungen erhalten. Weitere Informationen findest du im Kol Zchut Eintrag.
Unterstützung für neue Olim (Einwanderer) – Die Anspruchsberechtigung richtet sich nicht nach dem Einkommen. Um anspruchsberechtigt zu sein, musst du dich zu Beginn des Schuljahres, für das die Unterstützung beantragt wird, seit höchstens zwei Jahren in Israel befinden.
Außerdem müssen beide Elternteile entweder in einem Ulpan mit mindestens 24 Stunden pro Woche eingeschrieben sein, oder beide beim Arbeitsamt als arbeitssuchend registriert sein, oder ein Elternteil besucht einen Ulpan und der andere ist arbeitssuchend. Weitere Informationen findest du im Kol Zchut Eintrag.
Unterstützung für Toshavim Chozrim – תושבים חוזרים – Rückkehrer – Die Anspruchsberechtigung richtet sich nicht nach dem Einkommen. Um anspruchsberechtigt zu sein, muss der Beginn des Schuljahres innerhalb des ersten Jahres nach eurer Rückkehr nach Israel liegen.
Auch hier gilt: Beide Elternteile müssen entweder mindestens 24 Stunden pro Woche einen Ulpan besuchen, beide als arbeitssuchend registriert sein, oder ein Elternteil besucht einen Ulpan und der andere ist arbeitssuchend. Weitere Informationen findest du im Kol Zchut Eintrag.
Unterstützung für Eltern mit Arbeitslosengeld – Die Anspruchsberechtigung richtet sich nach dem Familieneinkommen. Ein Elternteil muss arbeitslos und anspruchsberechtigt für Arbeitslosengeld sein. Der andere Elternteil muss zu einer der folgenden Gruppen gehören: berufstätige Eltern, studierende Eltern, Soldaten im Wehrdienst, Freiwillige im nationalen Zivildienst, Personen mit Anspruch auf Einkommenssicherung oder Personen mit Invaliditätsleistungen. Weitere Informationen findest du im Kol Zchut Eintrag.
Unterstützung für Eltern mit Kitzvat Nechut – קצבת נכות – Invaliditätsleistungen – Die Anspruchsberechtigung richtet sich nach dem Familieneinkommen. Ein Elternteil muss Kitzvat Nechut von einer staatlichen Stelle erhalten. Der andere Elternteil muss zu einer der folgenden Gruppen gehören: berufstätige Eltern, studierende Eltern, Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld, Soldaten im Wehrdienst, Freiwillige im nationalen Zivildienst oder Personen mit Anspruch auf Einkommenssicherung. Weitere Informationen findest du im Kol Zchut Eintrag.
Unterstützung für Eltern mit Havtachat Hachnasa – הבטחת הכנסה – Einkommenssicherung – Die Anspruchsberechtigung richtet sich nach dem Familieneinkommen. Weitere Informationen findest du im Kol Zchut Eintrag.
Antragstellung
Du kannst den Antrag online (nur auf Hebräisch) auf der Website des Misrad Ha’Avoda – משרד העבודה – Arbeitsministeriums einreichen.
Services und Unterstützung
- Finde eine zugelassene Betreuungseinrichtung über diese Suchseite oder Suchkarte (beide nur auf Hebräisch)
-
Eltern-Info-Hotline beim Misrad HaChinuch – משרד החינוך – Bildungsministerium:
Telefon: *6552 oder 073-3983960 Durchwahl 3 → Taste 1 → dann Taste 4; Sonntag–Donnerstag von 7:30 bis 17:00 Uhr -
Hotline für Betreuungseinrichtungen beim Misrad Ha’Avoda:
Telefon: *2969 oder 12222969; Sonntag–Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr
E-Mail: daycare@babcomcenters.com
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