Kindergeld und staatlicher Sparplan für Kinder

Geändert am So, 17 Mai um 1:02 NACHMITTAGS

Kindergeld und staatlicher Sparplan für Kinder

Kitzbat Yeladim veChisachon LeKol Yeled
קצבת ילדים וחיסכון לכל ילד

Ein Überblick über das israelische Kindergeld und den staatlichen Sparplan für Kinder.

Kitzbat Yeladim – קצבת ילדים – Kindergeld

Das Bituach Leumi – ביטוח לאומי – (die israelische Nationalversicherung) zahlt Familien in Israel jeden Monat Kindergeld für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren. Das Geld soll Familien bei den Kosten für die Kindererziehung unterstützen und wird unabhängig vom Einkommen gezahlt – normalerweise jeweils am 20. des Monats.

 Wer hat Anspruch darauf? 

In der Regel hat ein Elternteil Anspruch auf Kindergeld, wenn:

• die Person israelischer Einwohner ist (oder als Nicht-Israeli mit gültiger Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis seit mindestens 6 Monaten legal in Israel arbeitet), und

• das Kind unter 18 Jahre alt ist, in Israel lebt und nicht verheiratet ist.

Kindergeld kann außerdem gezahlt werden an:

• einen gesetzlichen Vormund (Apotropus) mit offiziellem Vormundschaftsbeschluss, in bestimmten Fällen eine andere Person, die sich um das Kind kümmert

• Minderjährige, die ohne Eltern nach Israel eingewandert sind (in bestimmten Situationen)

 Höhe des Kindergeldes 

Die Höhe des Kindergeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab:

• Anzahl der Kinder in der Familie

• Geburtsreihenfolge der Kinder

• Ob die Familie bestimmte Sozialleistungen erhält (z. B. Einkommensunterstützung, Unterhaltszahlungen oder Altersrente mit Zuschlag)

Familien, die bestimmte Leistungen vom Bituach Leumi erhalten (Einkommensunterstützung, Unterhalt, Altersrente mit Zuschlag oder Hinterbliebenenrente mit Zuschlag), können zusätzlich einen Zuschlag für das 3. und 4. Kind erhalten.

Bitte beachten: Die genaue Höhe für eure Familie könnt ihr mit dem offiziellen Rechner (auf Hebräisch) überprüfen.

 Wie wird das Geld ausgezahlt – und an wen? 

• In den meisten Fällen wird das Kindergeld nach einer Geburt in Israel automatisch eingerichtet. Das Krankenhaus übermittelt die Daten direkt an das Bituach Leumi.

• Die Auszahlung erfolgt normalerweise am 20. jedes Monats auf das hinterlegte Bankkonto.

• Standardmäßig wird das Kindergeld meist an die Mutter überwiesen. Auf der Webseite des Bituach Leumi gibt es jedoch auch Regelungen für Auszahlungen an den Vater, Vormund, Adoptiv- oder Pflegeeltern.

• Das Bituach Leumi darf offene Schulden (z. B. unbezahlte Beiträge oder zu viel gezahlte Leistungen) vom Kindergeld abziehen.

Bitte beachten: Falls ihr Israel für längere Zeit verlasst, solltet ihr euch unbedingt über die Regeln des Bituach Leumi informieren, da sich das auf euren Anspruch auf die Kitzba auswirken kann.

 Wann muss man selbst einen Antrag stellen? 

Wann muss man selbst einen Antrag stellen? Wenn das Kindergeld nicht automatisch eingerichtet wurde, muss eventuell ein Antrag gestellt werden – zum Beispiel in folgenden Fällen:

• Das Kind hat nach der Geburt nicht automatisch Kindergeld erhalten

• Änderung des Sorgerechts zwischen den Eltern

• Das Kind zieht zu einem Vormund

• Kinder, die erst in einem späteren Alter nach Israel gekommen sind

Chisachon LeKol Yeled – חיסכון לכל ילד - Staatlicher Sparplan für Kinder

"Zusätzlich verwaltet das Bituach Leumi auch einen staatlichen Sparplan für jedes Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat. Für jedes berechtigte Kind wird automatisch ein persönliches Sparkonto eröffnet, das – je nach Wahl der Eltern – entweder von einer Bank oder einer Kupat Gemel – קופת גמל – (Vorsorge-/Investmentfonds) verwaltet wird. "

 Überblick 

• Jeden Monat wird zusätzlich Geld in den Sparplan eingezahlt – normalerweise ebenfalls am 20. des Monats, zusammen mit dem Kindergeld. Die aktuellen Beträge könnt ihr hier einsehen.

• Eltern können den monatlichen Sparbetrag verdoppeln, indem ein zusätzlicher Betrag direkt vom Kindergeld abgezogen wird.

• Bei Neugeborenen habt ihr 6 Monate Zeit, eine Bank/einen Fonds sowie das gewünschte Anlageprofil auszuwählen. • Falls keine Auswahl getroffen wird, wird das Geld automatisch in einen Vorsorgefonds mit höherem Risiko investiert. (Wenn ihr bereits für ein älteres Kind einen Fonds gewählt habt, wird derselbe Fonds automatisch verwendet.)

• Die Sparform und das Anlageprofil können später geändert werden.

 Auszahlung des Sparplans 

Das Geld kann normalerweise ab dem 18. Lebensjahr ausgezahlt werden (außer in besonderen Fällen).

• Die Auszahlung läuft nicht über das Bituach Leumi, sondern direkt über die Bank oder den Vorsorgefonds.

• Dafür muss ein Antrag auf Auszahlung eingereicht werden.

• Falls das Geld bis zum 21. Lebensjahr nicht abgehoben wurde, zahlt das Bituach Leumi einen zusätzlichen Bonus ein.

• Ab 21 Jahren kann das Kind das Geld selbstständig abheben – ohne Zustimmung der Eltern.

• Beim Abheben können Kapitalertragssteuern anfallen. Wenn das Geld jedoch bis zum Rentenalter in einer Kupat Gemel bleibt und später als Rente ausgezahlt wird, kann es nach den aktuellen Regeln steuerfrei sein.

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