Europäische Länder & israelische Siedlungen jenseits der Grenzen von 1967 — Auswirkungen auf Sozialversicherung, Steuern und andere bilaterale Abkommen
Wenn du aus einem europäischen Land nach Israel eingewandert bist, solltest du wissen, dass es — je nachdem, aus welchem Land du kommst und wo du dich in Israel niederlässt — finanzielle Auswirkungen auf deine Steuern und Sozialversicherungsleistungen (aus deinem Herkunftsland) geben kann. Es ist wichtig, dass du dich gut informierst, welchen politischen Status die Gemeinde hat, in der du wohnen möchtest.
Beispiel: Eine Staatsbürgerin des Vereinigten Königreichs, die offiziell als Bewohnerin von Judea und Samaria gemeldet ist, gilt nach britischem Recht nicht als „in Israel wohnhaft“ und erhält keine britischen National-Insurance- oder Sozialversicherungszahlungen.
UN-Resolution 2334
Die Resolution erklärt, dass die Errichtung israelischer Siedlungen in den seit 1967 von Israel besetzten Gebieten („over the green line“), einschließlich Teilen Jerusalems und der Golanhöhen, keine rechtliche Gültigkeit und keine diplomatische Anerkennung hat.
Bitte beachte: In Israel werden Siedlungen Yishuvim (Gemeinden) oder Städte und Ortschaften genannt. Das sogenannte „Westjordanland“ wird in Israel offiziell als Judea und Samaria bezeichnet und nicht als besetzt angesehen.
Der European Council on Foreign Relations (ECFR) hat einen „Differentiation Tracker“ erstellt, der auflistet, welche bilateralen Abkommen zwischen Israel und europäischen Ländern bestehen und in welchen Gebieten in Israel diese Abkommen gelten oder nicht gelten — gemäß UN-Resolution 2334.
Es gibt keine einheitliche EU-weite „2334-Regel“, die automatisch Leistungen streicht. Aber mehrere europäische Staaten haben offiziell erklärt, dass ihre bilateralen Verträge mit Israel (einschließlich Sozialversicherungs- und Doppelbesteuerungsabkommen) nicht für israelische Siedlungen (Westjordanland, inkl. Ostjerusalem, oft auch Golanhöhen) gelten. Das kann bedeuten, dass es keine Abkommens-basierten Sozialversicherungsansprüche und keine Steuererleichterungen nach DBA für Staatsangehörige gibt, die dort wohnen — auch wenn manche Grundrenten evtl. trotzdem gezahlt werden.
Wir haben unten die relevanten Entscheidungen der wichtigsten Länder, mit denen wir arbeiten, in Bezug auf Besteuerung und Sozialversicherungsleistungen zusammengefasst. Wir empfehlen dir, den oben genannten Link zu nutzen, um detailliertere Informationen zu finden, sowie dein spezifisches Land, falls es nicht aufgeführt ist.
Bitte wende dich an unseren Helpdesk, wenn du weitere Unterstützung brauchst oder eine Empfehlung für einen kompetenten Steuerberater oder Anwalt möchtest, der auf die Vorschriften des Landes spezialisiert ist, aus dem du Aliyah gemacht hast.
Länder mit ausdrücklicher Erklärung, dass ihre bilateralen Abkommen nicht auf die Siedlungen / von Israel seit 1967 kontrollierten Gebiete anwendbar sind.
Diese Regierungen haben offiziell erklärt, dass ihre Abkommen mit Israel (Sozialversicherung, Steuern, andere Vereinbarungen) nur innerhalb der Grenzen Israels von vor 1967 gelten.
- Österreich – Sozialversicherungs- und Steuerabkommen gelten nur für Israel im anerkannten Staatsgebiet
- Belgien – Bewohner/Firmen in Siedlungen können keine Vorteile aus bilateralen Abkommen geltend machen
- Dänemark – Steuer- und Sozialversicherungsabkommen gelten nicht für Siedlungen
- Irland – Bilaterale Abkommen mit Israel schließen die besetzten Gebiete ausdrücklich aus
- Schweiz – Schweizer Abkommen gelten nicht jenseits der Grenzen von 1967
Praktische Folge: Staatsbürger dieser Länder verlieren beim Umzug in eine Siedlung u. U. die Sozialversicherungskoordinierung (Export/Aggregation von Leistungen) und den Schutz vor Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen, DBA).
Länder mit klarer Differenzierung in der Praxis
Diese Länder wenden eine EU-ähnliche „Differenzierungspolitik“ an: Sie schließen Siedlungen von Handelsvorteilen, Forschungsförderung, öffentlicher Beschaffung usw. aus. Sie haben zwar kein offizielles öffentliches Verbot, Sozialversicherungs-/Steuerabkommen nicht anzuwenden, aber behandeln Siedlungen in vielen Bereichen als nicht zu Israel gehörend.
- Deutschland – Unterscheidet offiziell zwischen Israel und besetzten Gebieten; Abkommensschutz für Siedlungsbewohner könnte bestritten werden
- Vereinigtes Königreich – Schließt Siedlungswaren von Zollvorteilen aus, warnt Bürger/Firmen; Abkommens-/ Sozialversicherungsansprüche für Siedler nicht garantiert
Praktische Folge: Bürger dieser Länder können bei Wohnsitz in einer Siedlung mit Unsicherheiten oder der Verweigerung von Abkommensvorteilen rechnen — Entscheidungen erfolgen meist einzelfallabhängig.
Länder mit dokumentierten Einzelfällen / Teilbeschränkungen
Niederlande – Niederländische Behörden haben in der Vergangenheit bestimmte Rentenzahlungen an Bewohner von Siedlungen im Westjordanland eingeschränkt; Einzelfallentscheidungen durch SVB/Belastingdienst.
Länder mit unklarer Haltung
Diese Länder sind im ECFR-Differenzierungsindex gelistet, aber es gibt keine öffentlichen Erklärungen, dass Siedlungen explizit von bilateralen Abkommen ausgenommen sind:
- Portugal – Zur Prüfung markiert; keine klare öffentliche Erklärung gefunden
- Spanien – Zur Prüfung markiert; verurteilt Siedlungen regelmäßig, aber keine ausdrückliche Erklärung zur Abkommensausschluss gefunden
Praktische Folge: Mögliche Unsicherheit über Abkommensschutz bei Wohnsitz in einer Siedlung — muss individuell bei den nationalen Sozialversicherungs- und Steuerbehörden geklärt werden.
Land mit steuerlichen Sonderregelungen
Norwegen – Hat Steuerabzüge für Spenden an Organisationen, die Siedlungen unterstützen, abgeschafft. Dies betrifft nicht direkt Sozialversicherungen, zeigt aber, dass es finanzielle/steuerliche Konsequenzen im Zusammenhang mit Siedlungsaktivitäten geben kann.
Gesamteinschätzung für die Länder, mit denen wir hauptsächlich arbeiten
- Am restriktivsten / klarer Ausschluss: Österreich, Irland, Frankreich, Belgien, Schweiz, Dänemark
- Differenzierung mit praktischen Auswirkungen: Deutschland, Vereinigtes Königreich
- Einzelfälle bekannt: Niederlande
- Unklar / muss individuell geprüft werden: Portugal, Spanien
- Weitere finanzielle Auswirkungen: Norwegen (Spendenregelungen)
Mögliche Risiken für dich, wenn du in eine Siedlung ziehst
- Verlust von Sozialversicherungsabkommens-Vorteilen (Zusammenrechnung von Rentenzeiten, Krankenversicherungsschutz, Export von Leistungen)
- Verlust des Schutzes vor Doppelbesteuerung (mögliche Doppelbesteuerung deines Einkommens)
- Weitere finanzielle/steuerliche Konsequenzen (z. B. Einschränkungen bei Handel, Spenden, Investitionen)
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