Aliyah mit Haustieren
Chayot Machmad חיות מחמדHunde und Katzen sind die gängigsten Haustiere, deren Einfuhr von den Veterinärdiensten des Ministeriums für Landwirtschaft & Ernährungssicherheit geregelt wird (diese Behörde stellt Importgenehmigungen bzw. -befreiungen aus und führt die Kontrolle bei der Einreise durch).
Übersicht
Grundsätzlich ist für die Einfuhr von Tieren eine schriftliche Importgenehmigung des Direktors der Veterinärdienste erforderlich – es sei denn, du erhältst eine Befreiung.
Wenn du bis zu zwei Hunde oder Katzen mitbringst, kannst du statt einer Importlizenz eine Befreiung von der Importlizenz beantragen, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Du bist 18 Jahre oder älter
- Dein Haustier reist auf demselben Flug wie du
- Dein Haustier war mindestens 90 Tage in deinem Besitz
- Dein Haustier gehört nicht zu einer eingeschränkten (gefährlichen) Rasse
- Dein Haustier ist nicht für Verkauf oder Weitergabe bestimmt
- Dein Haustier erfüllt alle gesundheitlichen Anforderungen
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, kannst du den Online-Antrag auf Befreiung einreichen. Hinweis: Der Link führt zu einer hebräischen Seite, die Sprache kannst du oben links umstellen.
Nicht erlaubte Haustiere
Haustiere, an denen kosmetische Eingriffe vorgenommen wurden (z. B. Ohrenkupieren, Schwanzkupieren oder dekorative Tätowierungen), dürfen nicht eingeführt werden – außer der Eingriff diente ausschließlich der Kennzeichnung einer Kastration/Sterilisation.
Allgemeine Anforderungen für Hunde & Katzen
Hunde/Katzen müssen mit einem ISO-kompatiblen Mikrochip (134,2 kHz; ISO 11784/11785) gekennzeichnet sein.
Das Mindestalter bei Ankunft beträgt in der Regel 4 Monate (mit begrenzten Ausnahmen für bestimmte Länder).
- Tollwutimpfung und ggf. Titer-Test. Die Tollwutimpfung muss in der Regel mindestens 30 Tage und höchstens 1 Jahr vor der Einreise erfolgt sein (länderspezifische Ausnahmen siehe Hinweise im Zertifikat).
- Falls erforderlich, muss die Tollwut-Serologie nach der Impfung entnommen worden sein und ≥ 0,5 IU/ml ergeben (Ausnahmen siehe Zertifikatshinweise).
- Amtliches tierärztliches Gesundheitszeugnis (Anhang A). Du musst mit dem offiziellen Veterinärzertifikat für Hunde und Katzen bei der Einreise nach Israel (Anhang A) reisen.
- Das Zertifikat ist 10 Tage gültig (wie auf dem Zertifikat angegeben).
- Eigentümererklärung (Anhang B) – Bestandteil des Importverfahrens; u. a. wird erklärt, dass sich das Tier mindestens 90 Tage vor der Einfuhr in deinem Besitz befand.
- Vorabmeldung vor Ankunft – Israels Tierseuchenbestimmungen verlangen eine Benachrichtigung des staatlichen Veterinärbeamten mindestens 48 Stunden vor Ankunft.
In der Praxis wird das offizielle Ankunfts-Benachrichtigungsformular (Anhang) für Ben-Gurion per E-Mail gesendet an: vs-airport@moag.gov.il.
Einreise aus einem tollwutfreien Land?
Wenn dein Haustier aus einem tollwutfreien Land stammt und mindestens 3 Monate alt ist, kann es ohne vorherige Tollwutimpfung nach Israel einreisen.
In diesem Fall muss dein Haustier innerhalb von 5 Tagen nach Ankunft in Israel geimpft werden. Folgende Länder gelten in Israel als tollwutfrei: Australien, Neuseeland, Schweden, Zypern, Singapur, Japan, das Vereinigte Königreich und Irland. Es kann weitere Länder geben – prüfe dies vor der Reise bei der Import-Export-Einheit der israelischen Veterinärdienste (auf Hebräisch).
Welche Haustiere benötigen eine spezielle Genehmigung?
In der Regel brauchst du eine Importgenehmigung/Lizenz, wenn:
- du mehr als zwei Tiere einführst, oder
- die Einfuhr kein persönliches Gepäck ist bzw. nicht eindeutig nicht-kommerziell, oder
- es sich nicht um Hund/Katze handelt (siehe Andere Haustiere unten), oder
- dein Fall außerhalb der Standard-Befreiungsbedingungen liegt.
Gefährliche Hunderassen / Mischlinge
Das offizielle israelische Importverfahren definiert, was als gefährlicher Hund gilt, und listet entsprechende Rassen inklusive ähnlicher Mischlinge auf:
- American Staffordshire Bull Terrier (Amstaff)
- Bull Terrier
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Japanese Tosa
- Pit Bull Terrier
- Rottweiler
- Staffordshire Bull Terrier
Wenn dein Hund (oder ein ähnlicher Mischling) zu einer dieser Rassen gehört oder gezählt werden könnte, kontaktiere vor der Buchung die Import-Export-Einheit (siehe Abschnitt Allgemeine Kontakte), da zusätzliche Anforderungen/Genehmigungen gelten können und die Einreise sonst verweigert werden kann.
Zusätzlich sind Kreuzungen/Mischlinge der oben genannten Rassen ebenfalls eingeschränkt, wenn sie ähnliche körperliche oder verhaltensbezogene Merkmale zeigen. Ein Hund kann auch dann als „gefährlich“ eingestuft werden, nicht nur aufgrund der Rasse, sondern z. B. wenn er zuvor eine Person gebissen oder verletzt hat – dann gelten dieselben Einschränkungen.
Wichtig: Es drohen Geldstrafen (je nach Gemeinde unterschiedlich) von 500 NIS bis 10.000 NIS für Verstöße wie die Einfuhr einer gefährlichen Rasse, das Halten ohne Lizenz oder durch Minderjährige, das Halten in einem nicht eingezäunten Bereich, das Führen ohne Maulkorb in der Nähe von Personen unter 16 Jahren oder das Nicht-Anbringen eines Warnschildes („Achtung, hier lebt ein gefährlicher Hund“).
Katzen
Auch bei Katzen gibt es einige Rassen und Mischlinge, deren Einfuhr nicht erlaubt ist, z. B. Bengal- und Savannah-Katzen sowie deren Mischlinge und Nachkommen.
Andere Haustiere (Vögel, Reptilien usw.)
Israels Tierseuchenbestimmungen regeln ausdrücklich die Einfuhr von Vögeln und sehen Quarantäne für Küken/Jungvögel/Bruteier vor. Außerdem wird erwähnt, dass der Direktor unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen für Hunde, Katzen und Vögel als persönliches Gepäck gewähren kann (u. a. 90-Tage-Besitz und Gesundheitszeugnis).
Für alle Haustiere, die keine Hunde/Katzen sind, solltest du grundsätzlich von einer Einfuhr mit schriftlicher Genehmigung ausgehen und die offizielle Import-Export-Einheit kontaktieren, um das korrekte Verfahren für die jeweilige Tierart zu klären.
Importlizenzverfahren für Nicht-Staatsbürger
Ein Tourist oder jemand, der noch keine Teudat-Zehut-Nummer hat und eine Importlizenz benötigt, muss den Antrag manuell einreichen.
- Nutze diesen Link zur Zahlungsseite für den manuellen Antrag
- Stelle die Seite auf Englisch um und gib im ID-Feld eine Reisepassnummer ohne Buchstaben ein
- Der ausgefüllte Antrag muss per E-Mail gesendet werden an: vs-ie@moag.gov.il
- Die Bearbeitung dauert mindestens 10 Arbeitstage
- Mehrere Tiere können einem Antrag beigefügt werden
- Bei der Einfuhr von mehr als 5 Tieren ist die Genehmigung eines autorisierten Tierarztes erforderlich
- Die Erteilung der Importlizenz unterliegt zusätzlichen Bedingungen je nach Anforderungen der Lizenzabteilung (z. B. Frachtbrief, Kontrolle und Freigabe aus dem Frachtterminal usw.)
- Nach Erhalt der Importlizenz müssen die Unterlagen (Importlizenz, Gesundheitszeugnisse, Anlagen) an die Frachtabteilung der Airline übermittelt werden, die den Hund transportiert
- Die Frachtabteilung der Airline kontaktiert die Veterinärdienste am Flughafen Ben-Gurion und reicht den Antrag in deinem Namen ein
Der tatsächliche Transport der Haustiere
Für den konkreten Transport deines Haustiers nach Israel solltest du dich direkt an die Fluggesellschaft wenden, mit der du fliegst. Kläre deren Anforderungen allgemein und ob Haustiere in der Kabine, als aufgegebenes Gepäck oder als registrierte Fracht reisen dürfen. Dasselbe gilt für Medikamente, die ggf. verabreicht werden sollen, um dein Tier während des Fluges zu beruhigen.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren